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BADEM/NEIDENBACH. Probleme
zwischen Fußballverband und Vereinen sind keine Neuheit. Am Ende
der vergangenen Saison waren die C-Junioren der JSG Badem und
der JSG Neidenbach davon betroffen.
Von unserem Mitarbeiter MATTHIAS BAYER
Der Titelkampf in der
Meisterrunde der C-Junioren-Kreisklasse I in der vergangenen
Saison war spannend. Am Ende durfte die JSG Neidenbach jubeln.
Doch ihr Erfolg hing einige Zeit am seidenen Faden, endgültige
Klarheit herrschte erst am 9. Juni, etwa zwei Wochen nach dem
letzten Saisonspiel. Aber was war passiert?
Da die ersten beiden Spieltage der Rückrunde wegen schlechter
Witterung komplett abgesagt wurden, wurden sie nach dem
offiziell letzten Spieltag nachgeholt. Am ersten dieser beiden
Spieltage, dem 21. Mai, stand unter anderem die Partie der JSG
Neidenbach gegen die JSG Badem auf dem Spielplan – beides
Mannschaften, die noch auf die Meisterschaft hofften. Für die
Bademer kam dieser Termin jedoch ungelegen. Trainer Martin
Krämer: "Ich hatte vier meiner besten Spieler versprochen, dass
sie mit auf ein internationales Jugendturnier in Belgien fahren
dürfen." Nun fiel jedoch der Nachholspieltag genau auf diesen
Termin. Krämer wandte sich mit der Bitte, das Spiel gegen
Neidenbach vorzuverlegen, an Kreisjugendleiter Walfried Hacken.
Dieser jedoch lehnte die Bitte ab, da die beiden letzten
Spieltage zeitgleich ausgetragen werden müssen.
Also mussten die Bademer am vorgesehenen Termin um 16 Uhr gegen
Neidenbach antreten und unterlagen 0:4. Die Begegnung JSG Daun
III gegen die JSG Lünebach jedoch wurde nicht, wie die anderen
Spiele des Spieltags, um 16 Uhr angepfiffen, sondern schon um
12.30 Uhr.
"Ich dachte, alle Spiele müssten zeitgleich ausgetragen werden.
Also haben wir gegen Neidenbach unter Protest gespielt", erklärt
Krämer. Dem Bademer Protest bei der Kreisspruchkammer wurde am
27. Mai stattgegeben, der komplette Spieltag sollte wiederholt
werden. Daraufhin legte die JSG Neidenbach am 2. Juni Berufung
bei der Bezirksspruchkammer ein. Eine Woche später wurde dem
Neidenbacher Protest stattgegeben und das Urteil der
Kreisspruchkammer aufgehoben. Als Begründung hieß es, dass die
Kreisspruchkammer den Protest nicht hätte annehmen dürfen, da
Paragraf 32 Ausnahmen zulässt. In Paragraf 14 steht aber, dass
nur am Spiel beteiligte Mannschaften, also Daun und Lünebach,
Protest einlegen dürfen. Die JSG Badem hätte sich also direkt an
die Bezirksspruchkammer wenden müssen, hätte aber wohl auch dort
keinen Erfolg gehabt.
Neidenbachs Jugendleiterin
Martina Hargarten: "Auch bei uns waren einige Spieler für das
Turnier in Belgien eingeplant. Aber das Spiel gegen Badem war
einfach wichtiger."
Martin Krämer jedoch will sich nicht mit der Entscheidung
zufrieden geben: "Es wird immer so viel über die Wichtigkeit
solcher internationaler Turniere für die Jugend gesprochen. Dann
sollte man auch auf solche Fälle Rücksicht nehmen." |