Freizeitmannschaft "Bit - Brother"

  


Informationen für unsere Freizeitmannschaft
Bit Brothers Neidenbach

§ 48
Spielbetrieb der Freizeitmannschaften


1. Die Freizeitmannschaften regeln ihren Spielbetrieb selbst. Dieser ist gestattet mit allen Vereinen und Freizeitmannschaften der Landesverbände des DFB. Spielrunden und Pokaispiele können selbständig durchgeführt werden; sie bedürften der Genehmigung des zuständigen Kreisvorsitzenden.
Die Teilnahme an Turnieren und Sportfesten der Verbandsvereine ist gestattet. Eigene Turniere und Sportfeste sind rechtzeitig beim zuständigen Kreisvorsitzenden zu beantragen.
Sie sind nach den einschlägigen Bestimmungen des Verbandes durchzuführen.

2. In Freizeitmannschaften dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die einen vom Verband ausgestellten Spielerpass für Freizeitmannschaften besitzen.

3.Spieler eines Freizeitvereins oder einer Freizeitmannschaft, die einem anderen Verein angehören als demjenigen, dem sich die Freizeitmannschaft angeschlossen hat, bleiben als aktive Spieler bei ihrem Verein uneingeschränkt spielberechtigt.
Spieler unter 18 Jahren sind für Freizeitmannschaften nicht spielberechtigt.

4. Für Spieler, die am Pflichtspielbetrieb des Verbandes teilnehmen, ist die Teilnahme an Spielen von Freizeitmannschaften von Freitag bis einschließlich Sonntag nicht gestattet.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung seines am Pflichtspielbetrieb teilnehmenden Vereins.

5. Ein Vereinswechsel ist nur einmal während eines Spieljahres und mit Zustimmung des abgebenden Vereins möglich.
Hierbei beträgt die Wartefrist einen Monat. Dies gilt auch, wenn die eigene Freizeitmannschaft den Spielbetrieb einstellt.
Im Übrigen gelten bei Wartefristen die Vorschriften der Spielordnung.

6. Die Spiele von Freizeitmannschaften sind von einem anerkannten Schiedsrichter zu leiten, der vom Gastgeber beim zuständigen Kreisschiedsrichterobmann anzufordern ist.

7. Für jedes Spiel ist ein Spielbericht zu erstellen und an den zuständigen Kreisvorsitzenden einzusenden.

8. Die Freizeitmannschaften und deren Spieler unterliegen unter Vereinshaftung der Rechtsprechung des Verbandes.
 

Bitte unbedingt beachten!

VfL Neidenbach 1953 e.V.

gez: KHW / 01.07.2005
 

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