zum Mitgliedsantrag
 

Mitgliedsbeiträge 2004

 

1 Mitglied ab 18 Jahre

42,oo EURO

 

 

Familienbeitrag 2 Personen

52,oo EURO

Familienbeitrag 3 Personen

68,oo EURO

Familienbeitrag 4 Personen

78,oo EURO

Familienbeitrag 5 Personen und mehr

88,oo EURO

 

 

Jugendbeitrag für 1 Kind,

sofern kein Elternteil Mitglied ist

24,oo EURO

 

 

Jugendbeitrag für 2 Kinder,

sofern kein Elterteil Mitglied ist

33,oo EURO

Jugendbeitrag für 3 und Kinder,

sofern kein Elterteil Mitglied ist

43,oo EURO

 

 

Beiträge nicht angepasst?

Zuschüsse in Gefahr?

 

Die so genannten Mindestmitgliedsbeiträge

 

- das sind jene Beiträge, die die Vereine von ihren Mitgliedern erheben müssen, um in den Genuss von Zuschüssen durch den Sportbund zu kommen -

werden in diesem Jahr und in 2005 stufenweise angehoben. Die Mindestmitgliedsbeiträge lagen bis vor kurzem bei 1,50 Euro für Jungendliche sowie bei 2,60 Euro für Erwachsene. Diese Festlegung stammte aus dem Jahr 1982.

Die Kaufkraft der damals festgelegten Beiträge ist seither um mehr als 40 Prozent gesunken. Das bedeutet, dass der Beitrag für Erwachsene

- gemessen an der damaligen Kaufkraft. -

nur noch den Wert des aktuellen Beitrags für Jugendlich hatte. Die erste Stufe der Erhöhung der Mindestmitgliedsbeiträge war daher dringend geboten.

Die Neufestsetzung sieht folgendermaßen aus:

Jahresbeiträge

Jugendliche

Erwachsene

 

 

 

ab 01. Januar 2003

2,00 Euro

3,50 Euro

ab 01. Januar 2005

2,50 Euro

4,00 Euro

Nach diesen Standard-Beiträgen gibt es in den meisten Vereinen Sonderbeiträge für bestimmte Personengruppen, z.B. für fördernde Mitglieder (Passive Mitglieder), Familien, Rentner etc.

Die Gestaltung dieser Beiträge liegt im freien Ermessen der Vereine und wird von der Neufestsetzung der Mindestmitgliedsbeiträge nicht berührt.

Info: Landessportbund Rhld.