Beiträge nicht angepasst? Zuschüsse in Gefahr? Die so
genannten Mindestmitgliedsbeiträge
- das sind jene Beiträge, die die Vereine von ihren
Mitgliedern erheben müssen, um in den Genuss von Zuschüssen durch den
Sportbund zu kommen - werden in diesem Jahr und in 2005 stufenweise
angehoben. Die Mindestmitgliedsbeiträge lagen bis vor kurzem bei 1,50
Euro für Jungendliche sowie bei 2,60 Euro für Erwachsene. Diese
Festlegung stammte aus dem Jahr 1982. Die Kaufkraft der damals festgelegten Beiträge ist
seither um mehr als 40 Prozent gesunken. Das bedeutet, dass der Beitrag
für Erwachsene - gemessen an der damaligen Kaufkraft. - nur noch den Wert des aktuellen Beitrags für
Jugendlich hatte. Die erste Stufe der Erhöhung der
Mindestmitgliedsbeiträge war daher dringend geboten. Die Neufestsetzung
sieht folgendermaßen aus:
Nach diesen Standard-Beiträgen gibt es in den
meisten Vereinen Sonderbeiträge für bestimmte Personengruppen, z.B. für
fördernde Mitglieder (Passive Mitglieder), Familien, Rentner etc. Die Gestaltung dieser Beiträge liegt im freien
Ermessen der Vereine und wird von der Neufestsetzung der
Mindestmitgliedsbeiträge nicht berührt. Info: Landessportbund Rhld.
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