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VFL Neidenbach 1953.e.V. Wichtige Informationen ! Turniere und Sportfeste ! Stand: 25. Januar 2002
Auszug Gebührenordnung für Turniere und Sportfeste Auszug Spielzeiten für Jugend-Fußball-Turniere §1 Turniergenehmigung 1. Alle Turniere und Sportfeste, die von Mitgliedern des Fußballverbandes Rheinland veranstaltet oder bei denen Leistungen des Fußballverbandes oder seiner Vereine in Anspruch genommen werden, sind melde- und genehmigungspflichtig. 2. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Fußballverbandes Rheinland. Sie sind unter Angabe des Verwendungszweckes und des Vereins an die Zentralkasse des Sportbundes: Rheinland e.V. - Konto 604 bei der Sparkasse‘ Koblenz BLZ 570501 20 - zu überweisen. 3. Die Genehmigung ist vom veranstaltenden Verein unter Beifügung des Zahlungsbeleges beim zuständigen Kreisvorsitzenden formlos zu beantragen. Bei Nichtmitgliedern des Fußballverbandes ist der Nachweis der Zahlung zu erbringen. Die Frist zur Einholung der Genehmigung wird durch den Kreisvorstand festgesetzt. 4. Über den Antrag entscheidet der Kreisvorsitzende schriftlich. 5. Sofern an der Veranstaltung Mannschaften der Lizenz-, Regionalliga oder Auswahlmannschaften teilnehmen, ist der Antrag mit einem Genehmigungsvermerk des Kreisvorsitzenden versehen — dem Fußballverband Rheinland zur weiteren Veranlassung vorzulegen. Ebenso ist zu verfahren bei Teilnahme. von ausländischen Mannschaften (kleiner Grenzverkehr ausgenommen). 6. Der Veranstalter hat dem Kreisvorsitzenden spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung das verbindliche Programm vorzulegen. § 2 Turnierleiter und Schiedsrichter 1. Turnierleiter und Schiedsrichter werden im Benehmen mit dem Kreisvorsitzenden bestimmt. Ausnahme: siehe § 1 Ziffer 5. 2. Dem Turnierleiter obliegt a. die Überprüfung der Spielberichte einschließlich der Pässe und Namenslisten b. die Einteilung der Schiedsrichter zu den Spielen c. die Erteilung von Anweisungen an den Veranstalter und die Teilnehmer d. die Überwachung des sportlichen Programms e. die Erstellung des Turnierberichts f. die Behandlung von Protesten. 3. Turnierbericht und alle Spielberichte sind sofort nach der Veranstaltung an den Kreis-vorsitzenden zu senden. § 3 Spielbestimmungen Die Turnierspiele werden nach der Spiel- bzw. Jugend-Ordnung des FV Rheinland durchgeführt Erfolgen Gruppenspiele ist folgendes zu beachten 1. Sind in einer Turniergruppe zwei Mannschaften punktegleich, wird ein Entscheidungsspiel durchgeführt (Alternative siehe Ziffer 4). 2. Sind in einer Turniergruppe mehr als zwei Mannschaften punktegleich, so gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:
Die beiden Erstplazierten ermitteln in einem Entscheidungsspiel den Gruppen- oder Turniersieger. 3. Sind drei oder vier Mannschaften in einer Gruppe punkt- und torgleich und haben die gleiche Anzahl Tore geschossen, werden die Paarungen für Entscheidungsspiele durch Los ermittelt. 4. Anstelle eines Entscheidungsspiels kann ein Elfmeter-Schießen oder Losentscheid durchgeführt werden. Sind mehr als vier Mannschaften punkt- und torgleich und haben die gleiche Anzahl Tore geschossen, entscheidet das Los über die Platzierung. 5. Spielentscheidungen durch „Golden Goal“ sind zulässig. §4 Spielzeiten 1. Die Spielzeiten legt der Veranstalter fest. 2. Die Spieldauer bei Entscheidungsspielen beträgt mindestens 2x5 Minuten, ausgenommen Hallenspiele. 3. Die Spielzeiten in der Jugend richten sich nach den Ausführungsbestimmungen des DFB; s. Anhang. . §5 Teilnahme- und Spielberechtigung 1. Ein Verein darf a) bei 11er-Mannschaften bis zu 16 Spieler b) bei 7er-Mannschaften bis zu 12 Spieler c) bei Hallenspielen bis zu 12 Spieler pro Turnier-Tag einsetzen. Das Wechseln von Spielern von Verein zu Verein ist nicht gestattet. Ebenso ist das Wechseln von Spielern innerhalb eines Vereins unzulässig, wenn dieser an dem Turnier mit mehr als einer Mannschaft teilnimmt. Dieser Verein hat dem Turnierleiter vor Turnierbeginn von jeder Mannschaft eine Namensliste der Spieler abzugeben 2. Teilnahmeberechtigt ist nur der Spieler, der im Besitz eines gültigen Spielerpasses ist. Dieser muss grundsätzlich vor Beginn des Spiels seiner Mannschaft vorgelegt werden Der Veranstalter kann in der Ausschreibung eine abweichende Regelung treffen. Bei Mannschaften, für die Spielerpässe nicht, ausgestellt sind (z.B. ausländische Mannschaften, Dorfmannschaften), sind die Namen, Geburtsdatum und die Unterschriften der Spieler zu erfassen Es ist die Anschrift eines Verantwortlichen für diese Mannschaft anzugeben. Der veranstaltende Verein für den erforderlichen Versersicherungsschutz zu sorgen. 3. Spielen mit einer Gastspielerlaubnis ist im Bereich Jugend und Alte Herren zulässig. §6 Verwarnung / Feldverweis 1. Zeitliche Herausstellungen sind nur in Jugendspielen zulässig. Mit gelb-roter Karte herausgestellte Spieler dürfen im nächsten Turnierspiel wieder mitwirken. 2. Mit roter Karte herausgestellte Spieler sind vom weiteren Turnierverlauf ausgeschlossen; sie unterliegen gemäß §46 der Rechtsordnung der Vorsperre~ Die Mannschaft kann zum nächsten Spiel wieder vollzählig antreten. §7 Teilnahme von Freizeitmannschaften 1. Die in Fußballverbänden organisierten: Freizeitmannschaften können an Turnieren/Sportfesten teilnehmen 2. Ein Wechsel der Spieler von einer Freizeitmannschaft zu einer Vereinsmannschaft oder umgekehrt während des Turniers ist verboten und führt zu Spielverlust. 3. Auf § 5 dieser Durchführungsbestimmung wird hingewiesen § 8 Proteste 1. Proteste können nur gegen die Mitwirkung von nicht spielberechtigten Spielern erhoben werden; Hierüber entscheidet der Turnierleiter am Spieltag. 2. Eine Protestgebühr wird nicht erhoben § 9 Sonstige Bestimmungen Im Übrigen gilt die Spiel-, Rechts- bzw. Strafordnung des Fußballverbandes Rheinland. Auszug Gebührenordnung für Turniere und Sportfeste Veranstaltungen bis zu 2 Tage Dauer: Senioren, Frauen, Alte Herren, FZM, Dorf-Mannschaften 20,00 € jeder weitere Tag 10,00 € Jugend je Altersklasse 10,00 € jeder weitere Tag 5,00 € Anhang: Auszug DFB-Ausführungsbestimmungen Spielzeiten für Jugend-Fußball-Turniere
Folgende Gesamt-Tages-Spielzeit darf für eine Mannschaft nicht überschritten werden
Unter Berücksichtigung diese Gesamt-Tages-Spielzeiten sind Mindest-Spielzeiten einzuhalten. Diese betragen in der
Bei Turnier-Endspielen sind Verlängerungen zulässig. Die Spielzeit in der Verlängerung muss in de Gesamtzeit enthalten sein und beträgt für die
Die Verlängerung bei Endspielen mit verkürzter Spielzeit beträgt einheitlich 2 x 5 Minuten. Ist danach noch kein Sieger ermittelt, so wird die Entscheidung durch Elfmeterschieß0en nach Maßgabe der DFB-Bestimmungen herbeigeführt, wobei alle auf dem Spielberichtsbogen aufgeführten Spieler teilnahmeberechtigt sind. Gruppenspiele werden nach dem Punkt – und Torsystem gewertet; Turnierspiele im Pokalsystem werden außer den Endspielen ohne Verlängerung sofort durch Elfmeterschießen entschieden. VfL Neidenbach 1953 e.V gez: KHW / 01. Juli 2005 |